Juristen, Nationalsozialismus und Neonazis 1986 in Hamburg: Der Fund auf dem Dachboden.
Ich stelle diesen Text unkommentiert zur Verfügung – die Entwicklung des rechten Spektrums als Folge einer unvollkommenen Aufarbeitung der NS Verbrechen zeigt, dass Verstaubtes noch aktuell ist. Ein paar Staubkörner, aus denen weitere Verbrechen entstanden sind:
Das offizielle Geschichtsverständnis in Hamburg Stand 1986
In einer Stadt, in der ausländerfeindliches Denken bereits tödliche Konsequenzen hatte, sollte man sich bewusst machen, dass die Ausgrenzung von Minderheiten nicht von den Nationalsozialisten eingeführt wurde, sondern dass diese an die Vorurteile der Weimarer Republik anknüpfen: Vorurteile gegen Juden, Roma, Sinti, Homosexuelle und Behinderte.
Es ist nach 1945 nicht gelungen, die Ausgrenzungen zu beseitigen. Warum das in Hamburg so ist und warum dieses Auswirkungen auf die Rechtsprechung hat, werde ich im folgenden darlegen. Dabei werde ich auf die allgemeine politische Handlungsweise eingehen und im besonderen die Situation im Bereich der Justiz und der Rechtsprechung beschreiben
In seiner oben bereits erwähnten Rede betonte der damalige Bürgermeister von Dohnanyi, dass eine Geschichtsforschung keine Namen nennen solle, da Versäumtes nicht nachzuholen sei und es nicht um persönliche Schuldfindung gehe.
Das steht m.E. einer Bewusstwerdung konkreter Geschichtsereignisse im Wege und macht Geschichte abstrakt, macht weniger betroffen. Einer Bewusstwerdung konkreter Geschichte steht auch im Wege, dass z.B. kommunistische Opfer der NS-Herrschaft häufig unerwähnt blieben, wie z.B. auf der Rathausgedenktafel für die Opfer des Faschismus.
Wo die Opfer nicht genannt werden, ist es schwierig die Täter zu erkennen. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass die 1951 bundesweit verbotene VVN nach ihrer Wiederzulassung lediglich in Hamburg bis 1967 vor dem Bundesverwaltungsgericht erstreiten musste.
Der „Forschungsstelle für die Geschichte des Nationalsozialismus in Hamburg“ ist es – aufgrund unzureichender finanzieller Ausstattung – erschwert worden, zur Verdeutlichung der Geschichte beizutragen. Eine bessere Unterstützung der „Laienforscherbewegung“ wäre auch notwendig gewesen.4)
1985 hielt die Forschungsstelle selbst es nicht für möglich, ihrem Auftrag in absehbarer Zeit nachkommen zu können. Die SPD und der SPD-Senat erschwerten zum Teil die Auseinandersetzung mit der Geschichte, da das Verhältnis zu den Kommunisten und den kommunistischen Widerstandskämpfern belastet ist, was aufgrund ihrer historischen Erfahrungen sicher verständlich ist.
Eine von der Behörde für Jugend, Arbeit und Soziales in Auftrag gegebene Broschüre über das Verwaltungshandeln in der NS-Zeit wurde nicht veröffentlicht, da man mit dem Inhalt nicht konform ging.
Bereits von dem ersten Hamburger Nachkriegsbürgermeister Petersen wurde öffentlich verbreitet, in der Hansestadt sei der Faschismus humaner als anderswo gewesen, hier habe das bürgerliche Element gebremst und außerdem sei Hitler selten in Hamburg gewesen. Tatsächlich fanden 31 Führervisiten statt.
Der ehemalige Nazi-Bürgermeister Hamburgs, Krogmann, berichtete unbeanstandet, was für eine Farce die so genannte Entnazifizierung war. Sein Buch: „Es ging um Deutschlands Zukunft“ angefüllt mit NS-Propaganda, erschien 1976.
Der Hamburger Senat befindet 1965 in einem Gedenkbuch über die Deportation von Juden: „Die Abfertigung in Hamburg waren vergleichsweise erträglich, ja im Vergleich zu anderen Orten human. Folgende abschließende Zusammenstellung von Aussagen führender Persönlichkeiten soll das „öffentliche“ Bewusstsein in Hamburg verdeutlichen: Heinrich Heffter, erster Leiter der Forschungsstelle sah sich 1950 sogar veranlasst, die Toten aufzurechnen: „An die Zahl jener (Anm.: alliierter) Luft angriffe kommt die Gesamtzahl der im KZ Neuengamme gestorbenen Häftlingen nahe heran.“ Max Brauer, ehemaliger Bürgermeister nach Kriegsende, hatte, obwohl Antifaschist, keine Impulse zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit gegeben, kritisiert Skrentny.6)
Bis Anfang der 50iger Jahre kehrten weit über 90% der 1945 entlassenen nationalsozialistischen Beamten, Angestellten und Arbeiter wieder in den Staatsdienst zurück. Max Brauer gestand 1953 ein: „Die Bevölkerung wird entsetzt erkennen, welche Unsummen der Staat heute an ehemals führende Nazis zu zahlen hat.“ Die milden Urteile gegen Hamburgs prominente National sozialisten lösten immer wieder Proteste aus. „Es ist wohl kaum zu bestreiten, dass heute schon wieder sehr viel Mut dazu gehört, sich dazu zu bekennen, Widerstandskämpfer gewesen zu sein, dass man politisch oder gar rassistisch Verfolgter ist.“ (FDP Abgeordneter Harald Abatz 1951 in der Bürgerschaft.) Von 1956-60 war die Forschungsstelle stillschweigend stillgelegt, was erst durch Überprüfung durch den Haushaltsausschuss auffiel. Heinrich Landahl, Schulsenator erklärte 1958, eine Bücherverbrennung habe in Hamburg nicht stattgefunden (es gab zwei). Der Sozialdemokrat Walter Schmedemann, Widerstands kämpfer und Inhaftierter, 1961 als Gesundheitssenator: „Lebenswertes Leben sei durch die sog.Euthanasie keinesfalls vernichtet worden. Ein Hamburger Richter nannte die Opfer dieser Vernichtungspolitik leere Menschenhülsen-.“ Nicht unerwähnt lassen möchte ich die im November 1985 von der Hansestadt Hamburg in den Bundesrat eingebrachte Gesetzesinitiative zur Aufhebung eines Teils der NS-Urteile.
Justizsenatorin Leithäuser nannte als Grund für die erst 40 Jahre nach Kriegsende ergriffene Initiative die verstärkte Propaganda von Neonazis und das sogenannte Ausschwitzlügegesetz. Die Summe, der in Hamburg von der Neuregelung betroffenen Urteile ist nicht bekannt. Aus einem Aktenzeichen sei zu ersehen, dass 1.733 Fälle allein von Hamburger Sondergerichten behandelt wurden. Zahlen über den gesamten Zeitraum gäbe es nicht. Für die beteiligten Richter und Rechtsanwälte hat die Gesetzesinitiative keine Konsequenzen.
Die Hamburger Justiz und die Bearbeitung des Nationalsozialismus nach 1945
Geschichte ohne Namensnennung, wie von Hamburgs l. Bürgermeister Dohnanyi gefordert, politisch motivierte Amnestien zur Absicherung der Westintegration, Freispruch bzw. Nichtanklage von Nazigrößen, der Freispruch der NS-Justiz und die schnelle Beerdigung der politischen Auseinandersetzung über das NS-System haben ermöglicht, dass in Hamburg die Ermordung von 55.000 Menschen im Konzentrationslager Neuengamme von der Justiz nicht zur Kenntnis genommen wurde.Erst durch private Initiative des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Buchenwald, Rudolf Gottschalk, der sich nach einem entsprechenden Strafverfahren erkundigte und Recherchen und Veröffentlichungen durch Günther Sehwarberg ist, z.B., die Geschichte der Kinder vorn Bullenhuser Damm einer breiten Öffentlichkeit bekanntgeworden. . Dem Hauptverantwortlichen, Arnold Strippel, SS-Ober sturmführer und Leiter des Wach-Kommandos Spaldingstraße und Bullenhuser Damm, wurde nach 1945 kein Prozess wegen der Verbrechen am Bullenhuser Damm gemacht. Erst nach o.g. Initiative wurden die Staatsanwälte tätig. Dem zuständigen Staatsanwalt Münzberg, damals 1964, 30 Jahre alt, war weder der Name Strippel bekannt, noch gab es im Staatsarchiv, noch bei der Staatsanwaltschaft Unterlagen, obwohl Strippel im sog. Hamburger-Curio-Haus-Prozeß vernommen wurde. Münzberg fand die Protokolle über den Curio-Haus-Prozeß im Keller der britischen Botschaft in Bad-Godesberg. Ich werde auf den Fall Strippel weiter unten ausführlicher eingehen.
Unwissenheit gibt es in Hamburg nicht nur in Einzelfällen. Die wichtige Frage, welche NS-Richter nach 1945 wieder in den Staatsdienst übernommen wurden, kann der Hamburger Senat nicht beantworten. Am 14.02.1985 stellte die
GAL-Fraktion der Hamburger Bürgerschaft folgende Fragen an den Hamburger Senat(Drucksache 11/3723):
NS Justiz und Verfolgung von NS-Verbrechen
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Der Bundestag hat festgestellt, dass der sogenannte „Volksgerichtshof“ ein „Terrorinstrument zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Willkürherrschaft“ war. Seinen Entscheidungen soll deshalb keine Rechtswirkung zukommen. Den Opfern und ihren Familien wurde Achtung und Mitgefühl bezeugt. Damit ist – 40 Jahre nach der Niederlage des Hitler Faschismus! – die Rehabilitierung der Opfer der NS-Justiz einen Schritt weiter vorangekommen. Die Täter sind aber auch diesmal außerhalb des Blickfelds geblieben. Wir fragen deshalb den Senat:
Wie viele Richter, die an NS-Unrechtsurteilen beteiligt waren, haben auch nach 1945 in Hamburg als Richter gewirkt?
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Welche Richter sind nach 1945 nicht wieder in den Staatsdienst übernommen worden?
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Haben sie von Staatsseite aus irgendwelche Zahlungen erhalten oder erhalten sie immer noch? Wenn ja, welche?
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Wie hoch sind diese Zahlungen insgesamt?
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Die Entschließung des Bundestags bezüglich des sogenannten „Volksgerichtshofs“ klammert die sogenannten „Sondergerichte“ aus, so dass zu einem Teil der NS Unrechtsjustiz weiterhin kein grundsätzliches Wort gesprochen worden ist.
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Welche Urteile der „Sondergerichte“ sind- bezogen auf den Hamburger Bereich – weiterhin gültig?
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Ist die erwähnte Entschließung des Bundestags für den Senat jetzt der Anlass, sich auch für die Annullierung der „Sondergerichtsurteile“ einzusetzen?
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Die Anklage gegen Strippe! wurde im November 1983 erhoben. Die einzige noch mit NS Verfahren befasste Kammer des Landgerichts Hamburg prüfte darauf hin bis August 1984(!), ob die deutsche Gerichtsbarkeit anwendbar sei oder ob nach dem Überleitungsvertrag – von den Alliierten abgeschlossene Verfahren dürfen von deutschen Gerichten nicht mehr aufgenommen werden – das Verfahren nicht eröffnet werden kann. Die deutsche Gerichtsbarkeit wurde für anwendbar erklärt, Nebenkläger zugelassen. Gegen die Verfahrenseröffnung legte der Anwalt Beschwerde ein. Diese wurde im Dezember 1984- nach fünf Monaten(!) – zurückgewiesen. Zur Zeit liegt das Verfahren beim Oberverwaltungsgericht Hamburg.
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Wird das Verfahren noch eröffnet?
Wenn ja, wann?
Wenn nein. warum nicht?
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Die Hamburger Gerichtsbarkeit ist seit den fünfziger Jahren in dem Ruf, NS-Verfahren zu verschleppen. ,.Biologische Amnestie“ ist hier ein Schlagwort. Wie beurteilt der Senat die Verschleppung dieses Verfahrens politisch, unter besonderer Berücksichtigung der in dieser Anfrage hinterfragten gesellschaftlichen Situation?
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Was gedenkt der Senat gegen die Verschleppung zu unternehmen?
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Der Hamburger Senat erklärt sich nicht in der Lage, die Fragen 34.1. – 34.4. zu beantworten.
Zu den Fragen in Pkt. 35 nimmt der Senat keine Stellung, da hierfür die Gerichte zuständig seien. Tatsächlich gibt es eine personelle Kontinuität im Justizbereich Hamburgs. Ende 1952 waren in der gesamten Verwaltung Hamburgs 87 Prozent der aus dem Staats dienst entlassenen Nazis wieder eingestellt.
Nachfolgend gebe ich drei Beispiele:
1. Der Fall Dr. Baier
Der Kraftfahrer Erwin Junghans aus Leipzig war vier Jahre lang arbeitslos gewesen, als er 1936 als Postschaffner angestellt wurde. Im Oktober 1942 wurde er beim Luftgaupostamt in Poznan (Posen) eingesetzt. Er war damals 42 Jahre alt, seit 20 Jahren verheiratet und hatte zwei Kinder. Was veranlasste den nach 1945 Oberstaatsanwalt in Hamburg, Dr. Baier, gegen ihn die Todesstrafe zu beantragen?
„In Posen gab er seinen Arbeitskameraden gegenüber immer wieder seiner Unzufriedenheit mit den bestehen den Verhältnissen Ausdruck .•• und vermied es auch, den deutschen Gruß anzuwenden.“
Er habe, als ein Kollege eingezogen wurde, geäußert, „es sollten nur die hingehen, die den Krieg gewollt hätten.“ Nach einem Luftangriff auf Nürnberg soll er gesagt haben:“Und da soll man noch Heil Hitler sagen.“
Das waren Gedanken, die 1943 und 1944 unter dem Eindruck der Luftangriffe und des verlorengehenden Krieges Millionen in Deutschland hatten. Allein deshalb klagte der damalige Staatsanwalt Dr. Baier Junghans vor dem Oberlandesgericht Posen „wegen Wehrkraftzersetzung“ an. Am 20.Juli 1944 wurde Junghans gemäß dem Antrag des Staatsanwaltes Baier zum Tode verurteilt.
Dabei wurde ihm die vom Gesetz verlangte Absicht der „Wehrkraftzersetzung“ – Aktenzeichen: 2 OJs 31/44 – einfach unterstellt, da durch seine Äußerung „auch der Siegesglaube eines gefestigten Deutschen ins Wanken geraten könnte.“
Nicht einmal der oberste Nazi-Blutrichter, Freisler, bestand auf Vollstreckung dieses Urteils. Er stimmte einer Umwandlung der Todesstrafe in zehn Jahre Straflager zu – die freilich einem Todesurteil gleichkamen; denn aus den Straflagern gab es in den seltensten Fällen eine Rückkehr.
Den Geist dieses Gerichtes bringen auch Sätze wie dieser zum Ausdruck:
„Als Wehrkraftzersetzung ist jede Störung oder Beeinträchtigung der totalen völkischen Einsatzbereitschaft zur Erringung des Endsieges in dem uns aufgezwungenen Krieg anzusehen. die Wehrkraft oder der Wehrwille braucht nicht tatsächlich zersetzt zu sein. Es genügt vielmehr die Möglichkeit des Eintritts eines solchen Erfolges.“
2. Der Fall Deike, nach 1945 Richter in Harnburg-Wandsbek
Ein Geschenk angenommen – Todesstrafe
Weil sie von einem ihr befreundeten deutschen Soldaten eine Pelzjacke als Geschenk annahm, verurteilte Deike als Landgerichtsrat am Sondergericht Thorn (Torun) die Polin Anna Zegarski am 30.April 1942 zum Tode. Die Jacke stammte aus einer Sammlung von Wintersachen für die Front. Der Soldat hatte sie dort gestohlen, ohne dass die Angeklagte Zegarski davon wusste. Einen Gnadenerweis lehnte. Deike mit der Begründung ab – Aktenzeichen:4Sg K Ls 72/42:
„Wenn auch nicht zu verkennen ist, dass die Versuchung für die Angeklagte groß war, den Pelz auch nach Auf treten des Verdachts bezüglich seiner Herkunft weiter zu behalten, vermag das Sondergericht mit Rücksicht auf den Zweck der Wollsammlung und den Charakter des Geschenks als Belohnung für die geschlechtliche Hingabe einer Polin einen Gnadenerweis nicht zu befürworten.“
3. Der Fall Löllke, nach 1945 Staatsanwalt in Hamburg Für ein Paar Handschuhe – Todesstrafe
Das Sondergericht Rostock verurteilte am 12. Februar 1942 den 45jährigen Brotfahrer Alfred Fischer zum Tode, weil er, nach Meinung der Richter, gegen die „Verordnung des Führers zum Schutze der Sammlung von Wintersachen“ verstoßen habe.
Tatsache ist, dass der Beschuldigte ein Paar Lederhandschuhe von einem Soldaten zum Preis von 23,- RM erworben hatte, ohne zu wissen, dass sie aus dieser Sammlung stammten. Seine Chefin fand in einem Handschuh einen Zettel mit der Adresse der Frau, die sie abgegeben hatte.Dadurch erhielt er Kenntnis davon, dass es sich um Handschuhe handelte, die für den oben er wähnten Zweck bestimmt waren.
Am nächsten Tag zeigte der Angeklagte noc h einigen anderen Leuten die Handschuhe und erzählte, unter welchen Umständen er die Handschuhe gekauft hatte. Er wollte sie wieder abgeben. Bevor es dazu kam, wurde bei ihm auf Grund einer Anzeige des Bürgermeisters Dittmann in Groß-Schwass, der von dem Ankauf der Handschuhe Kenntnis erhalten hatte, eine Hausdurchsuchung durchgeführt.
Dass er die Handschuhe zehn Tage in seinem Schrank aufbewahrt hatte, war für die Richter so schwerwiegend, dass sie am 12. Februar 1942 gegen Alfred Fischer die Todesstrafe verhängten – Aktenzeichen: 3KLs 29/42 Sond. Löllke wirkte in diesem Terrorprozess als Staatsanwalt. Das Urteil sprachen die Richter Dr. Prinz und Dr. Schlodtmann. Sie waren beide in Hamburg nach 1945 tätig, der eine als Landgerichtsdirektor, der andere als Landgerichtsrat.
Bekannter sind die auf den folgenden Seiten beschriebenen Fälle, die zum Teil durch die sogenannten biologische Amnestie gelöst wurden und erst durch breiten internationalen Protest der Öffentlichkeit bekannt wurden.10)
Der o.g. internationale Prozess gegen die Hamburger Justiz hinsichtlich der Verschleppung von Verfahren gegen Nazis wurde ergänzt durch die in New York zusammengekommene überlebende des Ghettos von Riga. 1970 fragte “Der Aufbau“, eine Wochenzeitung der Emigranten in den USA:“ Gibt es in der Hamburger Justiz beflissene Herren, die sich der Hoffnung hingeben, das allmählich kein einziger Zeuge mehr am Leben ist, der gegen diese Herren aussagen kann?“ Diesem Protest und dem von Simon Wiesenthal an Bundes kanzler Brandt und Präsidenten Heinemann, schlossen sich auch zwölf mit NS-Verfahren befasste Hamburger Staatsanwälte an. Der öffentliche Druck, Die Welt, Der Spiegel) nahm zu, doch der Vorwurf der biologischen Amnestie konnte nie ausgeräumt werden.
Von 1966-79 wurden in den Hamburger NS-Verfahren 28 Beschuldigte verurteilt, zwölf davon zu lebenslanger Haft. Von diesen Verurteilten waren 1980 noch 12 in Haft. Gegen 2.626 Beschuldigte wurden die Ermittlungen eingestellt.11)
Ein Fall von biologischer Amnestie trifft auf den ehemaligen SS-General Bruno Streckenbach zu. Streckenbach wurde der Mord an einer Million Menschen vorgeworfen. Er ging 1974 ohne Fertigstellung einer Anklageschrift wegen Verhandlungsunfähigkeit straffrei aus. Der frühere Gestapo-Chef Hamburgs hatte 1941/42 als Chef des Reichssicherheitshauptamtes die Tötung von Funktionären der KPD/SU, sowjetischer und jüdischer Bevölkerung organisiert.
Wegen Verhandlungsunfähigkeit nach jahrzehntelanger Verfahrensverschleppung und obwohl bereits 300 Zeugen gehört waren, wurde gegen den ehemaligen NS-Gebietskommissar Gerhard Euren Anfang der 70iger das Verfahren eingestellt.
Eine nicht einmalige Karriere machte Dr. Kurt Struve, der in der Gesundheitsbehörde Hamburgs für die sog.
Euthanasie zuständig war. Er wurde nach dem Krieg entlassen, aber 1951 als entlastet (Gruppe V) wieder eingestellt. Als SPD-Mitglied brachte er es zum Senatsdirektor und zum Mitglied des Planungsstabes der Staatskanzlei. Es gab mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn, die 1975 wegen der Verhandlungsunfähigkeit eingestellt wurden. Dr. Struve durfte seine Pension voll in Anspruch nehmen.
Wilhelm Stäglich, immerhin bis 1975 Richter am Finanzgericht in Hamburg, konnte über die Zustände in Ausschwitz verbreiten, dass dort ein gepflegtes Lager leben geherrscht hätte und die Häftlinge frei von jeder Furcht gewesen seien. Für diese Äußerung wurde seine Pension zwar um 20% für 5Jahre gekürzt, was ihm jedoch nicht daran hinderte, 1979 eine
„Anti-Holocaust Dokumentation zu veröffentlichen.(Der Ausschwitz Mythos)
Das Buch wurde zwischenzeitlich verboten. 1980 wurde der Jurist wegen Beleidigung von Juden zu einer Geld strafe verurteilt. Bemerkenswert an diesem Fall, der kein Einzelfall ist, wie die Öffentlichkeitswirksamkeit der Neo-Nazis zeigt, dass es möglich ist, ungehindert, wiederholt und mit nur geringen Strafen bedacht, Rassenhetze und NS-Gedankengut zu verbreiten. Das ist sicherlich kein Problem der Justiz allein, sondern fällt unter die Rubrik gesellschaftliches Bewusstsein. In diese Rubrik gehört auch der Fall des Rechtsanwaltes Rieger. Den eigentlichen Vorfall nämlich, der Versuch der Geschichtsfälschung d.h. konkret der Beleidigung in Tateinheit mit Verunglimpfung der Andenken Verstorbener(§§ 185, 189, 52 StGB) ist im Vergleich zu anderen Straftaten von Nazis und Neonazis nicht so schwerwiegend. Was ins Gewicht fällt ist seine Argumentation und seine Möglichkeit der öffentlichen Darstellung.
Jürgen Rieger ist nach dem Krieg, 1946, geboren und als Rechtsanwalt in Hamburg auf die Verteidigung von Alt- und Neonazis spezialisiert.
Rieger ist seit ca. 2o Jahren in der rechtsradikalen Szene aktiv; seit 1962 ist er Vorsitzender einer rechtsextremen Gesellschaft für biologische Anthropologie, Eugenik und Verhaltensforschung.12) (u.a. auch Verteidiger von W. Kümmel vgl. unten) Rieger ist u.a. wegen fahrlässiger Körperverletzung vorbestraft.
Jürgen Rieger hatte 1981 im NSG-Verfahren vor der Großen Strafkammer 20 in Hamburg (Aktenzeichen (90)3/80) für den früheren SS-und Polizeiführer im Distrikt Warschau, Arpad Wiegand, die Verteidigung übernommen. Wiegand wurde zur Last gelegt, „sich als zuständiger Polizeiführer daran beteiligt zu haben, dass aufgrund des sog. Schussbefehls Juden erschossen wurden, die bei der sogenannten Pelzaktion der Aufforderung zur Abgabe aller Pelze nicht nachgekommen waren.
Das Verfahren dauerte etwa 9 Monate und endete mit einer Verurteilung Wiegands wegen Beihilfe zum Mord in den genannten Anklagepunkten.Rieger verneinte in seinem Schlussvortrag die Mordqualifikation der Tötung aufgrund des
Schussbefehls. Er stellte die Behauptung auf, dass „die Ermittlung und hermetische – mit dem Schussbefehl verbundene Abschließung des Warschauer Ghettos nicht aus Rassenhass gegen die Juden, sondern – auf Betreiben der für das Gesundheitswesen im Distrikt zuständigen Ärzte – aus Gründen der Fleckfieber Bekämpfung vorgenommen worden (sei), so dass der widrige Beweggrund „Rassenhass“ als Mordqualifikation hinsichtlich der Tötung ausscheidet.“
Rieger machte dazu umfangreiche Ausführungen. Sein Schlussvortrag dauerte ca. 9 Stunden.
In diesem erläuterte er die Maßnahmen zur Seuchenbe kämpfung ausführlich und wies darauf hin, dass es Überlegungen gegeben habe, die Juden nach Kriegsende nach Madagaskar auszusiedeln. „Die Vernichtung der jüdischen Bevölkerung sei erst durch die sog. Wannseekonferenz im Januar 1942, die nach dem für die Bear beitung im NSG-Verfahren erheblichen Zeitraum statt gefunden habe, beschlossen worden. Wenn es die Forderung der Ärzte nicht gegeben hätte, wäre es 1940/41 nicht zur Errichtung des Ghettos gekommen.
Jürgen Rieger wurde vom Landgericht zu einer Geld strafe von insgesamt 8.100,- DM verurteilt.
Das Gericht vertrat die Ansicht, „dass es sich bei der Errichtung und Abschließung des Warschauer Ghettos um eine Verfolgungsmaßnahme gegen die jüdische Bevölkerung handelte, die auf Rassenhass beruhte, liegt nach den gesichteten, offenkundigen Ereignissen der zeitgeschichtlichen Forschung auf der Hand .•.•
Wer bei einer Erklärung um die Entscheidungsgründe für die Ghettoeinrichtung den Rassenhass geprägten Verfol gungscharakter ausblendet oder – wie es der Angeklagte getan hat – sogar ausdrücklich negiert, verhöhnt die jüdischen Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen. Dies ist auch einem Verteidiger in einem Plädoyer nicht gestattet (§ 193 StGB), auch wenn es für die Frage des Freispruchs oder der Vermutung wegen Mordes gerade auf diesen Punkt ankommt. Ein Verteidiger kann auch bei Zubilligung eines seiner bedeutungsvollen Aufgaben angemessen weiten Spielraum nicht leichtfertig unwahre Behauptungen anstellen.
Dieser Vorwurf ist dem Angeklagten jedoch zu machen.“ Straferhöhend wirkt sich nach Ansicht des Gerichts aus, dass Rieger seine Behauptungen im jetzigen Verfahren gegen ihn wiederholt hat.
Dieses – im Hinblick auf die Wirksamkeit für die öffentliche Diskussion bemerkenswerte Urteil, wurde vom BGH aufgehoben, weil allen Beteiligten das Strafmaß als zu niedrig erschien.
Mir scheint allerdings die Notwendigkeit einer juristischen Klärung und Auseinandersetzung mit rechtsextremen Verhalten und rechtsextremer Gesinnung ein weiteres Indiz für fehlende Bewältigung der Vergangenheit auf gesellschaftlich und politischer Ebene zu sein. Dieses Urteil des Hamburger Landgerichts zeigt nicht nur in seinem Ergebnis, sondern auch in der ausführlichen, kenntnisreichen Argumentation, dass nationalsozialistische Gesinnung und Rechtsextremismus entschieden entgegengetreten werden kann, was in der Rechtsprechung durchaus nicht üblich ist, wie andere Fälle zeigen.Das Strafmaß entspricht allerdings nicht der Argumentation.
Interessant ist, dass dieser Fall wegen seiner Wichtigkeit vor dem Land- und nicht dem Amtsgericht verhandelt wurde. Nach Einschätzung von Prozessbeteiligten war jedoch eine Prozesseröffnung nur aufgrund des öffentlichen Drucks erfolgt. Ca. 60 Hamburger Rechtsanwälte forderten in einem offenen Brief die Staatsanwaltschaft auf, Anklage gegen Rieger zu erheben.
Zur selben Zeit, im Jahre 1983, stand Arnold Strippel (vgl. weiter oben), als sogenannter Altnazi in Hamburg vor Gericht. Das Urteil ist bis heute, Anfang Januar 1986, noch nicht ergangen.
Die Vergangenheit hat die Gegenwart überlebt. Strippel, Jahrgang 1911, trat 1934 in die SS ein und machte dort schnell Karriere. 1942 war er Feldführer im Judenvernichtungslager Majdanek bei Lublin. Nachdem er in verschiedenen KZ „tätig“ war, übernahm er das Kommando aller Außenlager des KZ-Neuengamme.
Strippel war mitverantwortlich für den Mord an 20 jüdischen Kindern, an denen vorher medizinische Experimente vorgenommen worden waren.
Die SS wollte mit diesen Morden die medizinische Verbrechen an den Kindern vertuschen.
Bereits 1946 gab es im Hamburger-Curio-Haus-Prozeß Zeugenaussagen gegen Strippel, der neben Frahm und Speck angeklagt war. Außerdem legte man ihm die die Ermordung von 24 russischen Kriegsgefangenen zur Last.
Strippel war allerdings untergetaucht und wurde erst im Dezember 1948 in Frankfurt verhaftet, als er von einem damaligen Buchenwald-Häftling auf der Straße erkannt wurde.
Strippel, der 1949 wegen der Beteiligung an der Ermordung von 21 Juden im KZ-Buchenwald zu 2lmal lebenslanger Haft und im Majdanek-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in 41 Fällen zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt wurde, letzteres ein unvorstellbar mildes Urteil (und die Haft musste er nicht antreten), fand in Hamburg vorerst keine Ankläger. Die Hamburger r Staatsanwaltschaft hatte in Sachen Strippel zwar schon er mittelt, aber ihr Bemühen 1967 ergebnislos eingestellt. Erst nach den Recherchen von Sehwarberg (s.o.) erfolgte eine Anklage und das, obwohl das Beweismaterial bereits 1967 vorgelegen hat und nunmehr wichtige Zeugen verstorben waren.
… wird fortgesetzt..